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Sonstige Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

  • Verkehrsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Haftungsrecht

Immobilien­recht

  • Kaufverträge
  • Übertragungsverträge
  • Grundschulden/­Hypotheken
  • Grunddienst­barkeiten

Familien­recht

  • Ehe­verträge
  • Scheidungs­folgen­vereinbarungen
  • Kindesunterhalt
  • Unterhalt bei Trennung und Scheidung
  • Verwandtenunterhalt
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung

Erb­recht

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erbscheine
  • Vorsorge­vollmachten
  • Patienten­verfügungen

Gesell­schafts­recht

  • Gesellschafts­gründungen
  • Unternehmens­umwandlungen
  • Unternehmens­übergaben
  • Handelsregister­eintragungen

Verkehrs­ordnungs­widrig­keiten­recht

Sozial­versicherungs­recht

    • Recht der Leistungserbringer
    • Kranken­kassen­vertragsrecht
    • Schwerpunkt Orthopädieschuhtechnik

    Fachanwalt

    Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein einem Rechtsanwalt verliehener Titel, der dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Es dürfen maximal 3 Fachanwalts­bezeichnungen geführt werden.

    • Frau Rechtsanwältin Körbes ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
    • Herr Rechtsanwalt Scherer ist Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht.

    Mediation

    Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator ist lediglich für das Verfahren verantwortlich und trifft keine eigenen Entscheidungen.

    • Frau Rechtsanwältin Körbes ist ausgebildete Mediatorin.

    Tätigkeits­schwerpunkte, Interessen­schwerpunkte

    Ein Rechtsanwalt kann insgesamt fünf Interessen- und/oder Tätigkeits­schwerpunkte benennen, davon allerdings nur höchsten drei Tätigkeitsschwerpunkte. Interessenschwerpunkt heißt lediglich, der Rechtsanwalt will vorwiegend Mandate in diesem Bereich übernehmen. Einen Tätigkeitsschwerpunkt darf nur benennen, wer nach der Zulassung mehr als zwei Jahre nachhaltig auf diesem Gebiet tätig war.

    Frau Rechtsanwältin Körbes hat ihre Tätigkeits­schwerpunkte in den Bereichen:

    • Allgemeines Zivilrecht, insbesondere
      • Verkehrsrecht
      • Haftungsrecht
      • allgemeines Zivilrecht
    • Verkehrs­ordnungs­widrig­keitenrecht
    • Sozial­versicherungsrecht, insbesondere
      • Recht der Leistungs­erbringer
      • Kranken­kassen­vertragsrecht

    Herr Rechtsanwalt Scherer hat seine Tätigkeits­schwerpunkte in den Bereichen:

    • Allgemeines Zivilrecht, insbesondere
      • Kaufvertragsrecht
      • Mietrecht
      • Baurecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Immobilienrecht
    • Strafrecht
    • Sozial­versicherungs­recht, insbesondere
      • Recht der Leistungs­erbringer
      • Kranken­kassen­vertragsrecht
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